Qualifizierungschancengesetz: bis zu 100 % Förderung für Ihre Weiterbildung

Staatliche Zuschüsse für Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlung
– wir übernehmen den Papierkram und die Kommunikation mit der Arbeitsagentur.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Sie haben wenig Zeit? Hier die Kernfakten zum Qualifizierungschancengesetz (QCG):
  • Für wen: Unternehmen jeder Größe – besonders attraktiv für KMU
  • Was: Staatliche Förderung für berufliche Weiterbildung Ihrer Beschäftigten
  • Wie viel: 30 - 100 % der Weiterbildungskosten plus 30 - 80 % Lohnkostenzuschuss je nach Unternehmensgröße
  • Wofür: Zertifizierte Weiterbildungen ab 90 Zeitstunden (z. B. KI/Digitalisierung, Fachkräftequalifizierung, Führerscheine)
  • Voraussetzung: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit begründbarem Weiterbildungsbedarf
  • Aufwand für Sie: Minimal – PersoQua übernimmt Antrag, Dokumentation und Behördenkommunikation
  • Erfolgsquote: In 9 von 10 begleiteten Fällen wird die Förderung bewilligt
  • Klingt interessant?
Inhalt

Höhe der Zuschüsse

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet zwei Förderbausteine: Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten und zur Lohnfortzahlung während der Weiterbildung.
Ein Mann im Anzug gestikuliert in einem modernen Besprechungsraum mit Wasserflaschen und Stadtblick.

Hinweis: Die exakte Förderhöhe ist fallabhängig und wird von der zuständigen Arbeitsagentur festgelegt. Die genannten Werte sind gesetzliche Obergrenzen.

Infografik zu Zuschüssen für Weiterbildung und Berufsausbildung von Angestellten mit Prozentangaben zu Kosten- und Arbeitsentgeltzuschüssen nach Unternehmensgröße.

Zuschuss zu Weiterbildungskosten

Unternehmensgröße Förderquote
Kleine Unternehmen
(bis 49 Beschäftigte)
bis zu 100 %
Mittlere Unternehmen
(50–499 Beschäftigte)
bis zu 100 %
Größere Unternehmen
(ab 500 Beschäftigte)
bis zu 30 %

Lohnkostenzuschuss (Arbeitsentgelt während Weiterbildung)

Unternehmensgröße Förderquote
Kleine Unternehmen
(bis 49 Beschäftigte)
bis zu 80 %
Mittlere Unternehmen
(50–499 Beschäftigte)
bis zu 55 %
Größere Unternehmen
(ab 500 Beschäftigte)
bis zu 30 %

Voraussetzungen für die Förderung

Kernkriterien im Überblick

Damit eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) gefördert werden kann, müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein:

Bezüglich der Beschäftigten:
  • Eine sozialversicherungspflichtige Anstellung liegt vor
  • Weiterbildungsbedarf geht über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus
  • Der Berufsabschluss liegt mindestens 2 Jahre zurück (Ausnahmen möglich)
  • In den letzten 2 Jahren wurde die Person nicht über denselben Fördertopf gefördert
Bezüglich der Weiterbildung
  • Eine Dauer von über 90 Zeitstunden (das entspricht mindestens 121 Unterrichtseinheiten)
  • Durchführung durch einen zertifizierten Bildungsträger
  • Keine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung
  • Keine Durchführung durch den Betrieb selbst

Wenn Förderanträge nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) abgelehnt werden, dann liegt es in vielen Fällen daran, dass die hier genannten Kriterien nicht erfüllt werden. Eine finale Prüfung der fördernden Stelle ist umfangreicher und berücksichtigt weitere Details des Arbeitsvertrages, des Lebenslaufes, aktuelle berufliche Fähigkeiten sowie die zukünftigen Entwicklungen am Arbeitsmarkt.

Vier Personen sitzen lächelnd in einem Konferenzraum bei einer Besprechung vor einem Fenster mit Stadtblick.

Schnell-Check: Passt das Qualifizierungschancengesetz zu Ihrem Vorhaben?

Beantworten Sie diese Fragen für eine erste Einschätzung:

  1. Beschäftigen Sie sozialversicherungspflichtig Angestellte?
  2. Gibt es in Ihrem Unternehmen Weiterbildungsbedarf?
  3. Möchten Sie Ihre Fluktuation senken?
  4. Planen Sie, neue Talente einzustellen, die noch nicht alle erforderlichen Qualifikationen mitbringen?
  5. Wünschen Sie sich ein attraktiveres Employer Branding und bessere Positionierung als Arbeitgeber?
  6. Haben Sie Mitarbeitende, die sich weiterentwickeln möchten, aber bisher fehlen Budget oder Kapazität?
  7. Wären staatliche Zuschüsse eine sinnvolle Entlastung für Ihr Unternehmen?

Mehrfach „Ja"? Perfekt – kontaktieren Sie uns jetzt. Wir identifizieren konkrete Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen und sorgen durch unsere Begleitung für eine unkomplizierte Umsetzung.

Zwei Männer in Anzügen bei einem Geschäftstreffen an einem Besprechungstisch mit Kaffee und Getränken.

So läuft der Prozess

In 6 Schritten zur Förderung

Erstgespräch

Wir klären gemeinsam Ihre Ausgangssituation, Qualifizierungsziele und prüfen die grundsätzliche Förderfähigkeit.

Förderprüfung

PersoQua analysiert die Voraussetzungen im Detail und sucht auf Wunsch passende, zertifizierte Weiterbildungsangebote.

Antragsstellung

Wir bereiten alle Unterlagen vor und stellen den Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur – vollständig und fristgerecht.

Behördenkommunikation

Rückfragen der Arbeitsagentur? Wir übernehmen die Abstimmung und halten Sie auf dem Laufenden.

Bewilligung & Start

Nach der Bewilligung beginnt die Weiterbildung. Auch während der Weiterbildung unterstützen wir bei Kommunikationsbedarf zur Arbeitsagentur oder den Bildungsträgern.

Schlusserklärung

Wir erstellen das Abschlussformular für Sie. Und übernehmen auch die Kommunikation zur fördernden Stelle bei Rückfragen nach Abschluss der Förderung.

Ergebnis: Sie sparen 20–30 Stunden Verwaltungsaufwand pro Förderfall, identifizieren mehr Förderpotenzial und minimieren das Risiko von Antragsfehlern.

Warum mit PersoQua?

Unabhängige Beratung und Begleitung statt Kursverkauf

Fünf Personen in einem modernen Konferenzraum bei einem lockeren Meeting um einen Tisch mit Getränken vor großem Panoramafenster.

Anders als Bildungsträger verkaufen wir keine eigenen Kurse. Unser Fokus liegt ausschließlich auf der erfolgreichen Förderung – unabhängig davon, welchen zertifizierten Anbieter Sie wählen.

Prozesssicherheit durch Erfahrung

  • Erfolgsquote: In 9 von 10 begleiteten Fällen wird die Förderung bewilligt
  • Spezialisierung: Fördermittelservice nur für Fördertöpfe im Personalbereich
  • Entlastung: Komplette rechtssichere Übernahme der Behördenkommunikation

Das sagen unsere Kunden

Wir hätten nicht gedacht, dass es so viele Fördermöglichkeiten für uns gibt. PersoQua hat uns neue Türen geöffnet – plötzlich waren Einstellungen und Weiterbildungen möglich, die wir vorher für nicht finanzierbar hielten.

Verena Milcke-Petzold
Geschäftsleitung
Logo der Havelländer Pflegeengel GmbH mit stilisiertem Schutzengel (Heiligenschein und ausgebreitete Flügel), Firmenname und Slogan

Wir wollten Mitarbeitende im Bereich KI zukunftsorientiert qualifizieren - eine Investition mit entsprechendem Kostenaufwand. Dank der hervorragenden Unterstützung von PersoQua haben wir für fünf Mitarbeitende die Höchstförderung erhalten – unkompliziert, effizient und mit minimalem internem Aufwand.

Susanne Müller
Geschäftsleitung
vph GmbH & Co. KG Logo

Seit 2022 arbeiten wir mit PersoQua zusammen – erst bei Einstellungs- und Weiterbildungsförderungen. Durch die Zusammenarbeit haben wir unser Förderpotenzial erkannt und uns als Bildungsträger zertifizieren lassen. Heute profitieren wir als Arbeitgeber und Bildungsträger von ihrer Zuverlässigkeit und der Zeitersparnis.

Evgenij Edelstein
Geschäftsleitung
Logo der Fahrschule MICHAELIS

Beispiele aus der Praxis

Dienstleistung

Ausgangssituation: Ein mittelständischer Industriedienstleistungsbetrieb geriet in eine komplexe förderrechtliche Auseinandersetzung mit der Arbeitsagentur – es drohte eine Rückzahlungsaufforderung von über 20.000 € für laufende Weiterbildungsförderungen.

Lösung: Durch die rechtlich fundierte Interessenvertretung von PersoQua gegenüber der Arbeitsagentur – von der Sachbearbeitung bis in vier Hierarchieebenen darüber – konnte nach rund sechs Monaten intensiver Abstimmung die Rückzahlungsforderung vollständig abgewendet werden.

Ergebnis: Statt der Rückzahlung erhielt das Unternehmen über 90.000 € an Kursgebühren und Arbeitsentgeltzuschuss ausgezahlt. Die durch das Qualifizierungschancengesetz geförderten Weiterbildungen konnten planmäßig beendet werden.

Produktion

Ausgangssituation: Ein mittelständischer Experte für Energielösungen wollte 16 Mitarbeitende gezielt weiterbilden – mit zwei kritischen Anforderungen: fachlich passend UND zeitlich vereinbar mit dem laufenden Betriebsalltag. Die Herausforderung war, Ausfallzeiten zu minimieren, ohne die Qualität der Entwicklung zu gefährden.

Lösung: PersoQua identifizierte passende Kurse bei fünf verschiedenen Bildungsträgern und arbeitete mit dem Unternehmen zusammen, um die richtige Balance zwischen Fachinhalt und Betriebskompatibilität zu finden. Für alle 16 Mitarbeitenden wurden Förderanträge eingereicht.

Ergebnis: Alle 16 Förderanträge wurden zu Höchstsätzen bewilligt. Das Unternehmen erhielt über 150.000 € staatliche Zuschüsse und konnte seine Personalentwicklung unkompliziert realisieren und mit dem Tagesgeschäft vereinbaren.

Häufige Fragen und Antworten

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Bundesgesetz, das seit Januar 2019 in Kraft ist und 2024 umfassend erweitert wurde. Es ermöglicht Unternehmen, staatliche Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu erhalten – sowohl für die Weiterbildungskosten als auch für das Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit.

Die Förderung richtet sich an Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden für neue Anforderungen qualifizieren möchten – zum Beispiel durch Digitalisierung, neue Technologien, veränderte Arbeitsprozesse oder zur langfristigen Fachkräftesicherung.

Die Förderung wird von der Bundesagentur für Arbeit geprüft und bewilligt. PersoQua begleitet Sie dabei von der ersten Einschätzung über die Vorbereitung der Unterlagen bis zur Abstimmung mit der Arbeitsagentur.

Das Qualifizierungsförderungsgesetz ist eine andere Bezeichnung für das Qualifizierungschancengesetz (QCG) – beide Begriffe meinen dasselbe Gesetz.

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Bundesgesetz, das seit Januar 2019 in Kraft ist und 2024 umfassend erweitert wurde. Es ermöglicht Unternehmen, staatliche Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu erhalten – sowohl für die Weiterbildungskosten als auch für das Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit.

Die Förderung richtet sich an Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden für neue Anforderungen qualifizieren möchten – zum Beispiel durch Digitalisierung, neue Technologien, veränderte Arbeitsprozesse oder zur langfristigen Fachkräftesicherung.

Die Förderung wird von der Bundesagentur für Arbeit geprüft und bewilligt. PersoQua begleitet Sie dabei von der ersten Einschätzung über die Vorbereitung der Unterlagen bis zur Abstimmung mit der Arbeitsagentur.

Ja. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Bundesgesetz, das seit 2019 in Kraft ist und 2024 erweitert wurde. Die Förderung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit – eine staatliche Behörde. PersoQua unterstützt Sie dabei, die Förderung rechtssicher und unkompliziert zu beantragen.

Gefördert werden in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitkräfte. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht; bei Personen unter 25 Jahren wird in der Praxis jedoch häufig genauer geprüft, ob die Förderung wirklich passt.

Nicht förderfähig sind Minijobber ohne Sozialversicherungspflicht, Selbstständige und Freiberufler, Praktikanten sowie Werkstudenten. Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, fallen ebenfalls nicht unter diese Förderung.

Ob Ihre Mitarbeitenden im konkreten Fall förderfähig sind, prüfen wir gerne kostenlos in einem Erstgespräch.

Gefördert werden AZAV-zertifizierte Weiterbildungen, die mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen, die zukunftsfähige berufliche Kompetenzen vermitteln.

In der Praxis werden besonders häufig gefördert: KI- und Digitalisierungskurse, LKW-Führerscheine, Projektmanagement-Ausbildungen, Sales-Trainings und Social-Media-Marketing-Kurse. Auch viele weitere Bereiche kommen in Frage.

Nicht förderfähig sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtschulungen, rein interne Trainings ohne zugelassenen Bildungsträger sowie Weiterbildungen bei Anbietern, die nicht AZAV-zertifiziert sind.

Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen: einem Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Zeiten, in denen Mitarbeitende wegen der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt sind.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der Regel bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Zuschuss zum Arbeitsentgelt um weitere 5 Prozentpunkte erhöhen.

Bei Unternehmen ab 50 Beschäftigten fallen die Zuschüsse niedriger aus. Die konkrete Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße, der geplanten Weiterbildung und der Einzelfallprüfung durch die Arbeitsagentur ab.

Die genannten Werte sind dabei Obergrenzen – die tatsächliche Bewilligung legt die Arbeitsagentur im Einzelfall fest.

Nein. Die QCG-Förderung ist keine automatische Leistung, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht. Die Arbeitsagentur prüft jeden Fall einzeln und entscheidet, ob die Förderung passt und in welcher Höhe sie gewährt wird.

Dabei geht es unter anderem darum, ob die Weiterbildung sinnvoll zum Unternehmen, zur Tätigkeit der beschäftigten Person und zu den Anforderungen am Arbeitsmarkt passt. Genau deshalb ist eine gute Begründung wichtig.

PersoQua hilft dabei, den Weiterbildungsbedarf verständlich und nachvollziehbar darzustellen – ohne unnötiges Fachchinesisch, aber mit der fachlichen Tiefe, die für die Prüfung relevant ist.

Grundsätzlich für alle zertifizierten Weiterbildungen  ab 121 Unterrichtseinheiten, die über eine reine Anpassungsfortbildung hinausgehen. Typische Beispiele: Digitalisierungs-Schulungen, Fachkräfte-Qualifizierungen, Führerscheine (z. B. LKW), KI-Kurse, IHK-Zertifikate. Nicht förderfähig sind gesetzlich vorgeschriebene Schulungen oder rein betriebsinterne Trainings.

Ja. Das QCG gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten.

Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt berechnet sich dann auf Basis des tatsächlichen Arbeitsentgelts und der Zeiten, in denen die Person wegen der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt ist.

Nicht förderfähig sind hingegen reine Minijobs ohne Sozialversicherungspflicht.

Nicht zwangsläufig. Die Angabe von 120 Unterrichtseinheiten entspricht 90 Zeitstunden und wird häufig über einen längeren Zeitraum verteilt. Art und Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme hängen von den betrieblichen Rahmenbedingungen und der gewählten Weiterbildung ab.

Förderfähige Weiterbildungen können in unterschiedlichen Formaten stattfinden, beispielsweise in Teilzeit oder als Online-Schulung, und lassen sich häufig in den laufenden Arbeitsalltag integrieren. Wir unterstützen Sie dabei, eine Weiterbildung zu identifizieren, die sowohl fachlich geeignet ist als auch zu Ihrem Betriebsablauf passt.

Nein – unter normalen Umständen nicht. Die QCG-Förderung ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Anders als viele Unternehmen es noch von den Corona-Hilfen kennen, ist keine spätere Rückzahlung vorgesehen, wenn die Förderung korrekt beantragt und genutzt wurde.

Eine Rückforderung kann jedoch entstehen, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder Fördervoraussetzungen tatsächlich nicht erfüllt waren.

Genau deshalb legen wir bei PersoQua großen Wert darauf, die Voraussetzungen vorab sorgfältig zu prüfen.

Das hängt von der rechtlichen Stellung ab. GmbH-Geschäftsführer mit regulärem Anstellungsvertrag, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können grundsätzlich förderfähig sein.

Gesellschafter-Geschäftsführer, die wegen ihrer Beteiligung nicht voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sind hingegen nicht förderfähig. Das gilt ebenso für Einzelunternehmer und Selbstständige.

Im Zweifelsfall sollte vorab geprüft werden, ob Sozialversicherungspflicht besteht – das ist für die Förderfähigkeit entscheidend. Wir klären das gerne im Erstgespräch.

Ja, gerade für sehr kleine Unternehmen kann die Förderung besonders interessant sein. Es gibt keine Mindestgröße – bereits ab einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kann eine Förderung grundsätzlich in Betracht kommen.

Kleine Unternehmen profitieren von den höchsten Fördersätzen. Was eine Weiterbildung sonst kostet, kann sich durch die Förderung erheblich reduzieren – in passenden Fällen können Weiterbildungskosten auch vollständig übernommen werden.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir schauen gemeinsam, was für Ihr Unternehmen konkret möglich ist.

Beide Förderungen kommen von der Bundesagentur für Arbeit, richten sich aber an sehr unterschiedliche Situationen.

Das QCG ist der reguläre Weg, wenn Unternehmen einzelne Mitarbeitende oder bestimmte Teams gezielt weiterbilden möchten. Es kann Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit geben – unabhängig von der Branche oder der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

Das Qualifizierungsgeld ist deutlich spezieller. Es kommt nur in Betracht, wenn ein Unternehmen, je nach Betriebsgröße, mindestens 10 % bis 20 % der gesamten Belegschaft umfangreich weiterbildet. Beim Qualifizierungsgeld wird kein Zuschuss zu den Kursgebühren bezahlt. In diesem Fall zahlt die Arbeitsagentur den betroffenen Mitarbeitenden während der Weiterbildung eine Entgeltersatzleistung. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber dabei selbst.

Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen, die einzelne Mitarbeitende weiterbilden möchten, ist das QCG der richtige Weg.

Der Begriff Bildungsgutschein sorgt oft für Verwirrung, weil er in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet wird.

Viele kennen den Bildungsgutschein vor allem aus der Förderung arbeitsloser Personen. Beim QCG geht es dagegen um Mitarbeitende, die bereits in einem Unternehmen beschäftigt sind und während des Arbeitsverhältnisses weitergebildet werden sollen.

Auch bei einer QCG-Förderung kann die Arbeitsagentur mit einem Bildungsgutschein arbeiten. Der entscheidende Unterschied ist also nicht das Wort, sondern der Förderfall: Beim QCG steht der Arbeitgeber mit seinen beschäftigten Mitarbeitenden im Mittelpunkt. Zusätzlich zu den Weiterbildungskosten kann auch ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit möglich sein.

Verschiedene Mitarbeitende können gleichzeitig oder nacheinander über das QCG gefördert werden – auch im selben Unternehmen. Es gibt keine feste Begrenzung der Gesamtanzahl.

Eine Doppelförderung für dieselbe Weiterbildung ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Das bedeutet: dieselben Kosten dürfen nicht gleichzeitig über mehrere Programme gefördert werden.

Was darüber hinaus möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Das prüfen wir gerne vorab, damit keine Förderkonflikte entstehen.

Zu den häufigsten Gründen zählt, dass die Weiterbildung weniger als 121 Unterrichtseinheiten umfasst, der Bildungsträger nicht AZAV-zertifiziert ist, es sich um eine Pflichtschulung handelt oder der Antrag erst nach Beginn der Weiterbildung gestellt wurde. Eine Ablehnung kann aber auch daran liegen, dass der Weiterbildungsbedarf, unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien, nicht überzeugend der Behörde kommuniziert wurde.

Die Arbeitsagentur muss nachvollziehen können, warum genau diese Weiterbildung für diese Person und dieses Unternehmen sinnvoll ist.

Genau dabei helfen wir – denn wenn die allgemeinen Rahmenbedingungen erfüllt werden, ist eine überzeugende Begründung meist der entscheidende Unterschied zwischen Bewilligung und Ablehnung.

Nein. Geförderte Weiterbildungen können in unterschiedlichen Formaten stattfinden: in Präsenz, online, hybrid oder als Kombination verschiedener Lernformen.

Entscheidend ist nicht das Format, sondern dass der Bildungsträger und die Weiterbildung für die Förderung zugelassen sind und die Weiterbildung mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfasst.

Online-Formate können gerade für kleine Unternehmen praktisch sein, weil sie sich oft besser in den Arbeitsalltag integrieren lassen. Wir helfen Ihnen dabei, eine passende Weiterbildung zu finden.

Ja. Geförderte Weiterbildungen können auch berufsbegleitend stattfinden, zum Beispiel in Teilzeit, abends oder an Wochenenden – solange die erforderliche Stundenzahl erreicht wird und die Weiterbildung förderfähig ist.

Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt wird allerdings nur für Zeiten gewährt, in denen Mitarbeitende wegen der Weiterbildung tatsächlich von der Arbeit freigestellt sind. Findet die Weiterbildung komplett außerhalb der Arbeitszeit statt, kann der Zuschuss zum Arbeitsentgelt entfallen – die Weiterbildungskosten können trotzdem bezuschusst werden.

Welches Format die beste Kombination aus Förderung und geringem Arbeitsausfall bietet, schauen wir uns gerne gemeinsam mit Ihnen an.

Ja – das ist einer der wichtigsten Punkte. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt sein. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Buchen Sie daher keine Kurse verbindlich und vereinbaren Sie keine festen Starttermine, bevor die Förderung nicht sichergestellt wurde. PersoQua sorgt dafür, dass der Antrag vollständig und rechtzeitig vorbereitet wird.

Bei einem Abbruch kann die Arbeitsagentur bereits gezahlte Zuschüsse anteilig zurückfordern – also sowohl für die Weiterbildungskosten als auch für das Arbeitsentgelt, jeweils bezogen auf die nicht mehr absolvierten Anteile.

Wichtig ist in solchen Fällen eine schnelle und transparente Mitteilung an die Arbeitsagentur. So lässt sich vermeiden, dass es zu einer Rückzahlung kommt.

PersoQua unterstützt auch in solchen Situationen bei der Abstimmung mit der Arbeitsagentur. Den Zuschuss zu den Kursgebühren und dem Arbeitsentgelt, für Zeiten, die bereits absolviert wurden, mussten Kunden von PersoQua bisher noch nie zurückzahlen. Unabhängig davon aus welchen Gründen die Weiterbildung abgebrochen wurde.

 

Als realistischen Vorlauf sollten Sie etwa 6 bis 12 Wochen einplanen – vom ersten Gespräch bis zur Bewilligung. In manchen Fällen geht es auch schneller, das hängt stark von der zuständigen Arbeitsagentur und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Ein typischer Ablauf besteht aus Erstgespräch und Förderprüfung, Auswahl der passenden Weiterbildung, Vorbereitung der Unterlagen, Einreichung bei der Arbeitsagentur und anschließender Prüfung.

Wir empfehlen, frühzeitig auf uns zuzukommen. So bleibt genug Spielraum, um den Antrag sauber vorzubereiten und unnötigen Zeitdruck zu vermeiden.

Ja. Mehrere Mitarbeitende können gleichzeitig gefördert werden. Das kann besonders sinnvoll sein, wenn ein Team gemeinsam neue Kompetenzen aufbauen soll.

Auch wenn mehrere Personen gemeinsam geplant werden, prüft die Arbeitsagentur jede Person einzeln. Die Arbeitsagentur schaut also weiterhin darauf, ob die jeweilige Person, die geplante Weiterbildung und der betriebliche Bedarf zusammenpassen.

Bei mehreren Mitarbeitenden lohnt sich die Begleitung durch PersoQua besonders, weil Unterlagen, Zeitplanung und Kommunikation mit der Arbeitsagentur dann besonders anspruchsvoll sind und Fehler im Prozess zur Ablehnung der gesamten Gruppe führen können.

Deutlich weniger, als Sie denken. Unternehmen berichten, dass die eigenständige Antragstellung nach dem Qualifizierungschancengesetz – je nach Förderfall – einen deutlich zweistelligen Stundenaufwand verursacht.
Mit PersoQua reduziert sich Ihr interner Aufwand auf das Bereitstellen allgemeiner Unternehmens- und Beschäftigteninformationen sowie die erforderlichen Unterschriften. Die eigentliche Arbeit – fachliche Prüfung der Fördervoraussetzungen, Antragstellung und Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit – übernehmen wir.

Grundsätzlich ja. Allerdings bedeutet das erfahrungsgemäß 20–30 Stunden Einarbeitung und Verwaltungsaufwand – plus das Risiko von Formfehlern oder unvollständigen Unterlagen, die zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen. Mit PersoQua gewinnen Sie Prozesssicherheit und sparen Zeit.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität Ihres Vorhabens – etwa Anzahl der Teilnehmenden und Art der Weiterbildungen. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihre Ausgangssituation und den möglichen Unterstützungsbedarf. Auf dieser Basis erhalten Sie ein transparentes Angebot. Selbst nach Abzug unseres Honorars erhalten Unternehmen meist mehr Förderungen, als wenn sie die Anträge selbst stellen würden.

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Ihre nächsten Schritte

Die Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden kostet Geld – aber ein großer Teil davon muss nicht aus Ihrem Budget kommen. Das Qualifizierungschancengesetz macht es möglich.

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Zuletzt aktualisiert: Februar 2026